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Ohne Blaulicht und Sirene zur Alarmübung

Wenn der Feueralarm auf dem Handy eingeht, reagieren die Feuerwehrleute blitzschnell. Die "Ausrücker" gehen dabei ins Magazin um die Fahrzeuge zu holen, alle andern begeben sich direkt zum Einsatzort. Früher wurde einmal jährlich so ein Alarm als Übung ausgelöst. Die Feuerwehrleute merkten dann erst vor Ort, dass es sich um eine Übung und nicht um einen Ernstfall handelt.
Eine neue Regelung bezüglich dem Fahren mit Blaulicht und Sirene, erlaubt es nur noch, es im Ernstfall einzusetzen.
Demzufolge muss nun die Alarmübung eben bei der Alarmierung  auch als "Übung" erkennbar sein. 
Der Überraschungseffekt und die Überprüfung der Leistungsnorm X+10 können so leider nicht mehr realistisch überprüft werden.
Zur Umsetzung der neuen Regelung haben wir uns entschieden diese Übung wie alle anderen Übungen zu terminieren. Jedoch war der Zeitpunkt des Alarms und der Standort für die Feuerwehrleute unbekannt.
Die Erkenntnisse aus dieser Übung waren sehr wertvoll.