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Waldbrandgefahrenstufe 4 von 5

Das gilt neu:
- Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills.

- Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Davon ausgenommen sind Feuer in befestigten Feuerstellen sowie Kohle-, Gas- und Elektrogrills.

- Das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten.

- Die Gemeinderäte können auf dem Gemeindegebiet strengere Verbote aussprechen.

- Das Feuerverbot und das Feuerwerksverbot gelten ab dem 27. Juli 2022, 9 Uhr, bis auf Widerruf.

 

Auch wenn das Grillieren in befestigten Feuerstellen oder Kohlegrills im Siedlungsgebiet noch zulässig ist, sollte man dennoch äusserste Vorsicht walten lassen.

Brennende Raucherwaren (Zigaretten) und Zündhölzer dürfen nicht weggeworfen werden.

Bei starkem Wind soll wegen des Funkenflugs auf das Feuern im Freien verzichtet werden. Ein Feuer darf zudem nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Wenn man die Feuerstelle verlässt, muss man sich vergewissern, dass das Feuer gelöscht ist.